Modellprogramm Generationsübergreifende Freiwilligendienste

Projekttyp:  Programmevaluation/ Projektevaluation/ Projektberatung
Zeitraum: April 2005 - März 2008
Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Projektleitung: Prof. Dr. Thomas Klie
Projektmitarbeiter/innen: Dr. Martina Wegner, PD Dr. Hans Hoch, Philipp Stemmer, Susanne Krank, Monika Götsch, Dr. Theo Pindl, Irina Siegel, Andreas Kern

 

 

 

 

 

 

Das Projekt verfügt über einen eigenen Internet-Auftritt. Dort finden die teilnehmenden Modellprojekte alle Dokumente und zahlreiche weitere Informationen.

Im Januar 2004 hat die Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft" die Einrichtung von neuen generationsübergreifenden Freiwilligendiensten für alle Altersgruppen empfohlen. Hintergrund waren die Auswirkungen des demographischen Wandels, die stetige Verkürzung des Zivildienstes, die damaligen Diskussionen um die mögliche Abschaffung des Zivildienstes und die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", auf deren Grundlage die gesetzlichen, individuellen und institutionellen Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden sollen.

Durch die neuen generationsübergreifenden Freiwilligendienste soll ein Engagement von älteren Menschen sowie von Frauen und Männern in der Erwerbs- und in der Familienphase im Rahmen der Freiwilligendienste möglich werden. Außerdem wird ein generationsübergreifender Ansatz mit den neuen Freiwilligendiensten verfolgt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat für die Jahre 2005-2008 ein Modellprogramm aufgelegt, in dem diese neuen Freiwilligendienste entsprechend der Zielsetzung der Kommission implementiert und erprobt werden. In 2005 werden über 50 Modellprojekte bundesweit starten.

Das Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung (zze) hat die Aufgabe, das BMFSFJ bei der Programmentwicklung und -durchführung zu beraten und zu unterstützen. Damit verbunden begleitet die wissenschaftliche Begleitung die Modellprojekte bei der Projektentwicklung und -durchführung. Weitere Aufgabe ist es, die Erkenntnisse und Ergebnisse der Einzelprojekte sowie des Gesamtprogramms zu dokumentieren, zu analysieren und zu bewerten. Die wissenschaftliche Begleitung wird die durchgeführten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit in Regelstrukturen bewerten und Empfehlungen für Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die neuen Freiwilligendienste unter Berücksichtigung der Gesetzgebungs- und Finanzierungskompetenzen des Bundes und der Länder erarbeiten. Außerdem wird sie das BMFSFJ bei der Leitung einer Arbeitsgruppe von Projektteilnehmern und -partnern, der Zusammenarbeit mit dem Projektbeirat, der Durchführung von projektbezogenen Workshops und Tagungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

Die Fragestellungen orientieren sich am Zielsystem des Programms und umfassen im wesentlichen folgende Themenbereiche:

Zielgruppe der Freiwilligen: Welche Zielgruppen werden mit den Freiwilligendiensten angesprochen? Gibt es Personengruppen, die für diese Dienste besonders schwer erreichbar sind?

Freiwillige mit Migrationshintergrund: Werden Personen mit Migrationshintergrund erreicht? Welche Strategien werden angewandt, um dies zu erreichen?

Flexibilisierung der Freiwilligendienste: Sind die neuen Freiwilligendienste zeitlich wie inhaltlich flexibel für engagementbereite Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen gestaltet? Werden die Interessen der Organisationen und Einrichtungen hinsichtlich Planbarkeit und Verbindlichkeit der Einsätze berücksichtigt?

Aufgabenfelder: Gelingt es, neben den klassischen Bereichen des Engagements auch neue prioritäre Aufgabenfelder, wie in den Empfehlungen genannt, anzubieten, beispielsweise "Familien in lokalen Netzen, Kinderbetreuung, Schule, Migration, Selbsthilfe, Pflege und Betreuung Behinderter und Projekte, Initiativen und Netzwerke der Engagementförderung"? Wer begibt sich in diese Aufgabenfelder und wie werden sie angenommen?

Trägerstrukturen neuer generationenübergreifender Freiwilligendienste: Nehmen die Träger Aufgaben wie Information und Beratung, Gewinnung von Freiwilligen, Setzung und Kontrolle von Mindeststandards wahr, sind sie dazu in der Lage, benötigen sie Schulung oder empfehlen sich Trägerverbünde? Werden in der Modellphase auf regionaler und lokaler Ebene Organisationen wie klassische Vereine und Gemeinwesenunternehmen als Träger gewonnen? Wodurch zeichnet sich ihre Arbeit hinsichtlich der Kriterien aus?

Schutz und soziale Sicherung: Die Freiwilligen sollen durch ihr soziales Engagement in sozialer Hinsicht selbst nicht schlechter gestellt werden als ohne ihr Engagement. Inwiefern ist der Schutz vor Krankheit, Unfall und Invalidität und der Schutz vor Haftpflichtschäden gewährleistet? Wird etwa Versicherungsschutz, soweit erforderlich und rechtlich möglich, über die gesetzliche Sozialversicherung gewährt? Welche gesetzlichen Weiterentwicklungen sind unter Umständen notwendig?

Qualitätssicherung: Welche Standards und Verfahren entwickeln die Träger und wie werden die Freiwilligen qualifiziert?

Neue Anerkennungskultur für generationsübergreifende Freiwilligendienste: Welche Formen der Anerkennung sowohl immateriell (z.B. durch Auszeichnungen, Mitbestimmungs- und -gestaltungsmöglichkeiten) als auch durch geldwerte und monetäre Formen (z.B. Fort- und Weiterbildungsangebote, Aufwandsentschädigungen etc.) bietet der Träger den Freiwilligen an? Gibt es weitere, möglicherweise auch abweichende Wünsche der Akteure?

Gender Mainstreaming als verpflichtendes Leitprinzip: Bei der Beratung der geförderten Projekte, bei der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation werden die Organisation der Projekte, die Entscheidungsstrukturen, die Beteiligungsformen unter genderspezifischen Fragestellungen betrachtet, um damit zum einen auf die Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, Mädchen und Jungen hinzuwirken und zum anderen zu überprüfen, inwiefern Projekte dieses Leitprinzip einlösen oder nicht. Besonderes Augenmerk wir daher auf daher auf Projekte gerichtet, die Engagierte gezielt für geschlechtsuntypische Arbeitsfelder rekrutieren.

Finanzierung, Regelstrukturen, Übertragbarkeit: Sind die Projekte, Projektstruktur, -organisation, etc. auf andere Förderbereiche, andere Kommunen, Bundesländer oder Nationen übertragbar? Unter welchen Bedingungen und in welchen Strukturen ist Übertragbarkeit möglich? Wie werden die erprobten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit in Regelstrukturen unter Berücksichtigung der Gesetzgebungs- und Finanzierungskompetenzen von Bund und Ländern bewertet?

 

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> Einladung: 27.11.24 | zze und DSEE laden ein zur Podiumsdiskussion "Integrationskraft Demokratie" in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern in Berlin | mehr

 

> Neuerscheinung: Studienergebnisse zum Studienprojekt "Demokratische Integration 2.0" erschienen | mehr

 

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